Ungleichbehandlung von behinderten Arbeitnehmern indiziert nicht ohne weiteres eine Diskriminierung
Entspricht ein Arbeitgeber allen Wünschen seiner Mitarbeiter nach einer Aufstockung der Arbeitszeit und nimmt hiervon lediglich einen gerade neu eingestellten und einen behinderten Arbeitnehmer aus, so lässt dies nur dann eine Diskriminierung des behinderten Arbeitnehmers vermuten, wenn Indizien vorliegen, die mit "überwiegender Wahrscheinlichkeit" darauf schließen...
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