Schein-Werkvertrag: Keine Fiktion eines Arbeitsvertrags mit Entleiher bei Erlaubnis zur Arbeitnehmerüberlassung
Nach § 10 Abs. 1 Satz 1 AÜG i.V.m. § 9 Nr. 1 AÜG entsteht nur dann kraft Gesetzes ein Arbeitsverhältnis zwischen dem Entleiher und dem Leiharbeitnehmer, wenn der Verleiher über keine Erlaubnis zur Arbeitnehmerüberlassung verfügt. Liegt eine solche Erlaubnis vor, greift die Fiktion eines...
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