Spitzenmanager riskieren bei Entgegennahme von nicht geschuldeten Zusatzleistungen eine außerordentliche Kündigung
Nehmen Spitzenmanager von ihrem Unternehmen Leistungen entgegen, auf die sie keinen Anspruch haben, so kann dies eine außerordentliche Kündigung rechtfertigen. Das gilt jedenfalls dann, wenn es sich um Leistungen von erheblichem wirtschaftlichen Wert handelt und der Spitzenmanager weiß, dass er hierauf keinen Anspruch hat. Urteil...
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