Fristlose Kündigung wegen Maskenverweigerung
Das Arbeitsgericht Köln hat die außerordentliche Kündigung eines Servicetechnikers für wirksam erklärt, der sich beharrlich geweigert hatte, einen Mund-Nasen-Schutz zu tragen. Ein von dem Mann vorgelegtes Attest war nach Ansicht des Gerichts nicht hinreichend aussagekräftig. Zudem weckte seine Bezeichnung der Maske als "Rotzlappen" Zweifel an...
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