Rechtsfolgen bei Absinken der Anzahl schwerbehinderter Beschäftigter in einem Betrieb unter den Schwellenwert
Die Schwerbehindertenvertretung ist die Interessenvertretung der schwerbehinderten und gleichgestellten Beschäftigten. Sie wird nach § 177 Abs. 1 Satz 1 Sozialgesetzbuch (SGB) IX u.a. in Betrieben mit wenigstens fünf - nicht nur vorübergehend beschäftigten - schwerbehinderten Menschen für eine Amtszeit von regelmäßig vier Jahren gewählt. Sinkt...
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