Benachteiligung wegen Schwerbehinderung trotz verspäteter Bewerbung?
Eine Verletzung des allgemeinen Bewerbungsverfahrensanspruchs (hier: Feststellung einer Fristversäumnis) führt zwar auch zu einer Benachteiligung des Bewerbers. Eine solche Benachteiligung weist jedoch nicht zwangsläufig einen Zusammenhang mit einer Schwerbehinderung auf. Ebenso wenig löst sie einen Entschädigungsanspruch nach dem Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz aus. Ein im November 1987 geborener...
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