Kündigung wegen privaten Internetsurfens am Arbeitsplatz
Ein Unternehmer ließ sich von seinen Mitarbeitern folgende Erklärung unterschreiben: “Der Zugang zu Internet und E-Mail ist nur zu dienstlichen Zwecken gestattet. Jeder darüber hinausgehende Gebrauch - insbesondere zu privaten Zwecken - ist ausdrücklich verboten. Verstöße gegen diese Anweisung werden ohne Ausnahme mit arbeitsrechtlichen Mitteln...
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