Kündigung eines Bergmanns unwirksam
Die Kündigung eines Bergmanns ist unwirksam, wenn der Arbeitgeber die im Rahmen der Massenentlassung gem. § 17 Abs. 2 KSchG erforderliche Konsultation mit dem falschen, weil unzuständigen Gremium, dem örtlichen Betriebsrat, durchgeführt hat. Nicht der örtliche, sondern der Gesamtbetriebsrat ist zuständig, wenn der Maßnahme ein einheitliches...
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