Kein Anspruch auf Lohnfortzahlung für geringfügig Beschäftigte während Corona-Lockdown
Muss der Arbeitgeber seinen Betrieb aufgrund eines staatlich verfügten allgemeinen "Lockdowns" zur Bekämpfung der Corona-Pandemie vorübergehend schließen, trägt er nicht das Risiko des Arbeitsausfalls. Er ist nicht verpflichtet, den Beschäftigten Vergütung unter dem Gesichtspunkt des Annahmeverzugs zu zahlen. Die betreffende Arbeitgeberin betreibt einen Handel mit Nähmaschinen...
Read More