Keine Kündigung eines Polizisten wegen der Veröffentlichung eines Totenkopf-Fotos auf Facebook
Das Arbeitsgericht Hamburg hat die außerordentliche Kündigung eines angestellten Polizisten für unwirksam erklärt. Der als Objektschützer für eine jüdische Einrichtung eingesetzte Arbeitnehmer hatte auf seiner Facebook-Seite das Foto einer Totenschädel-Abbildung mit Polizeimütze veröffentlicht, das im Hintergrund auch die bewachte jüdische Einrichtung erkennen ließ. Das Arbeitsgericht...
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