Keine Auflösung des Arbeitsverhältnisses mit einer Professorin
Ein stark belastetes Arbeitsverhältnis zwischen Professorin und Hochschule rechtfertigt nicht ohne Weiteres einen von der Hochschule gestellten Auflösungsantrag gem. § 9 KSchG. Im Streitfall war das beanstandete Verhalten der Professorin nicht hartnäckig genug, um davon auszugehen, dass das Vertrauensverhältnis der Parteien irreparabel zerstört war. Urteil des...
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