Arbeitnehmerüberlassung und Leiharbeit
Arbeitnehmerüberlassung ist das zeitlich begrenzte Ausleihen eines Arbeitnehmers zur Arbeit in dem Betrieb eines Dritten, des "Entleihers". Man spricht hier auch von Zeitarbeit oder Leiharbeit. Bei Arbeitnehmerüberlassung fallen Arbeitsvertrag und Arbeitsleistung auseinander: Der Arbeitsvertrag des Zeitarbeitnehmers besteht mit dem Verleiher, die Arbeitsleistung erfolgt bei dem...
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