Fachkräfteeinwanderungsgesetz in Kraft getreten
Am 01.03.2020 ist das Fachkräfteeinwanderungsgesetz in Kraft getreten. Es ermöglicht Arbeitgebern, auch beruflich qualifizierte Fachkräfte aus Nicht-EU-Ländern zu beschäftigen und soll eine gesteuerte Einwanderung in den deutschen Arbeitsmarkt regeln. Die Kernpunkte des Gesetzes sind: - Schaffung eines einheitlichen Fachkräftebegriffs, der neben Hochschulabsolventen auch Beschäftigte mit qualifizierter Berufsausbildung...
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