Keine Sonntagsarbeit am 3. und 4. Advent
Ein Logistikdienstleister, der zur Amazon-Unternehmensgruppe gehört, hatte die Bewilligung von Sonntagsarbeit am 3. und 4. Advent für jeweils ca. 800 Arbeitnehmer beantragt. Die zuständige Bezirksregierung Düsseldorf hatte auf Grund des vorweihnachtlich erheblich erhöhten Bestellvolumens eine Sondersituation angenommen und die Ausnahme vom Verbot der Sonntagsarbeit bewilligt....
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