Personalvermittler haften nicht für gegen das AGG verstoßende Stellenausschreibung
Verstößt eine Stellenausschreibung - etwa wegen Altersdiskriminierung - gegen das AGG, können Bewerber nur den Arbeitgeber nach § 15 Abs. 2 AGG auf eine Entschädigung in Anspruch nehmen und nicht etwa die von diesem eingeschaltete Personalvermittlungsgesellschaft. Das gilt auch, wenn es sich bei dem Personalvermittler...
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