Benachteiligung wegen politischer Haltung rechtfertigt keinen Entschädigungsanspruch nach dem AGG
Persönliche Einstellungen, Sympathien oder Haltungen sind keine "Weltanschauung" i.S.v. § 1 AGG. Ein Journalist kann daher keine Entschädigung wegen Benachteiligung verlangen, wenn sein befristeter Arbeitsvertrag wegen zu großer Nähe zu einem bestimmten Regime (hier: zur Volksrepublik China) nicht mehr verlängert wird. Urteil des BAG vom...
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