Abfindung im Rahmen einer “Sprinterklausel“ ist ermäßigt zu besteuern
Eine zusätzliche Abfindung für die vorzeitige Beendigung des Arbeitsverhältnisses im Rahmen einer sogenannten Sprinterklausel ist ermäßigt zu besteuern. Eine Arbeitnehmerin hatte mit ihrem Arbeitgeber zusätzlich zu einem Vertrag über die Aufhebung des Arbeitsverhältnisses mit einer Abfindung eine sogenannte Sprinterklausel vereinbart. Diese besagte, dass der Arbeitnehmerin das...
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