Corona-Arbeitsschutzverordnung verlängert
Das Bundeskabinett hat die am 15.03.2021 auslaufende SARS-CoV-2-Arbeitsschutzverordnung bis einschließlich 30.04.2021 verlängert. Damit bleiben die bisherigen Bestimmungen zur Reduzierung betriebsbedingter Personenkontakte weitgehend unverändert in Kraft. Bisherige Regelungen zum betrieblichen Infektionsschutz werden fortgeschrieben und optimiert. Dies umfasst: Die Verpflichtung der Arbeitgeber zum Angebot von Homeoffice, sofern...
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