Explodierender E-Zigaretten-Akku ist kein Arbeitsunfall
Eine Mitarbeiterin war für die Müllentsorgung auf dem Betriebsgelände ihres Arbeitgebers zuständig. Sie nutzte eine E-Zigarette und trug einen Ersatzakku in ihrer Hosentasche mit sich. Nachdem sie eines Morgens die Filiale aufgeschlossen und den Dienstschlüssel in ihre Hosentasche gesteckt hatte, in der sich auch der Ersatzakku...
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