Unfall im Home Office ist kein gesetzlich versicherter Arbeitsunfall
Verunglückt ein Arbeitnehmer während der Arbeit in seinem Home Office (hier: Treppensturz beim Holen eines Getränks), so liegt hierin kein Arbeitsunfall, für den die gesetzliche Unfallversicherung aufkommen müsste. Da die Träger der gesetzlichen Unfallversicherung für ein Home Office kaum präventive, gefahrenreduzierende Maßnahmen ergreifen können, ist...
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