Zustimmung des Betriebsrates zur fristlosen Kündigung wegen Arbeitszeitbetrugs
Auch wenn der Arbeitnehmer gegen die arbeitsvertragliche Nebenpflicht zur Führung eines korrekten Arbeitszeitnachweises verstoßen hat, ist diese Pflichtverletzung ihrem Gewicht nach nicht geeignet eine außerordentliche Kündigung zu begründen, wenn sie nicht mit dem Willen geschehen ist, den Arbeitgeber über die geleistete bzw. nicht geleistete Arbeitszeit...
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