Nur Einsicht des Betriebsrat in Entgeltlisten, keine Überlassung
Der Betriebsrat hat auch nach Inkrafttreten des Entgelttransparenzgesetzes (EntgTranspG) keinen Anspruch auf Überlassung von Entgeltlisten. Es bleibt beim Recht auf Einsichtnahme. Beschluss des Landesarbeitsgerichts Düsseldorf vom 23.01.2019, Az. 8 TaBV 42/18...
Read More