Ablehnung eines Bewerbers der Polizei wegen des Motivs einer Tätowierung kann gerechtfertigt sein
Eine Unterarm-Tätowierung, die als sexistisch wahrgenommen werden kann, kann die Ablehnung einer Bewerbung für den Zentralen Objektschutz der Berliner Polizei rechtfertigen. Beschluss des Arbeitsgerichts Berlin vom 23.03.2018Aktenzeichen: 58 Ga 4429/18...
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