Die elektronische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (eAU)
Gesetzlich versicherte Arbeitnehmer müssen seit 01.01.2023 nach § 5 Abs. 1a Entgeltfortzahlungsgesetz (EFZG) grundsätzlich keinen "gelben Schein" mehr bei ihrem Arbeitgeber einreichen. Die Arbeitsunfähigkeitsdaten übermittelt vielmehr der Arzt elektronisch an die Krankenkasse. Aus den Daten wird eine Arbeitsunfähigkeitsmeldung generiert. Diese kann der Arbeitgeber dann automatisiert...
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