Krankheitsbedingte Arbeitsunfähigkeit
Der Arbeitnehmer muss dem Arbeitgeber grundsätzlich jede Art der Arbeitsverhinderung mitteilen und ihn über seine Abwesenheit informieren. Bei krankheitsbedingter Arbeitsunfähigkeit ist der Arbeitnehmer gesetzlich verpflichtet, dem Arbeitgeber die Arbeitsverhinderung und deren voraussichtliche Dauer unverzüglich mitzuteilen und ihm nach spätestens drei Tagen (also am vierten Krankheitstag)...
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