Falschauskünfte des Arbeitgebers können Indiz für eine Diskriminierung sein
Die Begründung eines Arbeitgebers für eine Maßnahme muss zutreffen. Ist sie dagegen nachweislich falsch oder steht sie im Widerspruch zum Verhalten des Arbeitgebers, so kann dies ein Indiz für eine Diskriminierung darstellen. Daher kommt z.B. eine Diskriminierung in Betracht, wenn die Verlängerung eines befristeten Arbeitsverhältnisses...
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