Initiativrecht des Betriebsrats bei elektronischer Zeiterfassung
Dem Betriebsrat steht bei der Einführung einer elektronischen Zeiterfassung nach einer Entscheidung des Landesarbeitsgerichts Hamm ein Initiativrecht zu. Die Arbeitgeberinnen eines gemeinsamen Betriebs hatten beschlossen, auf eine elektronische Zeiterfassung zu verzichten. Der Betriebsrat wollte hingegen die Einführung eines solchen Zeiterfassungssystems. Daraufhin beantragte der Betriebsrat die gerichtliche...
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