Keine Entschädigung wegen rechtsmissbräuchlicher Bewerbung als Sekretärin
Einem Entschädigungsverlangen nach dem Allgemeinen Gleichbehandlungsgestez (AGG) kann der Einwand des Rechtsmissbrauchs u.a. auch dann entgegenstehen, wenn ein Bewerber sich systematisch auf eine Vielzahl von AGG-widrig ausgeschriebene Stellen als "Sekretärin" im Sinne eines durch ihn weiterentwickelten Geschäftsmodells "2.0" bewirbt, mit dem alleinigen Ziel, Entschädigungsansprüche nach...
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