Berücksichtigung des Alters bei der Sozialauswahl verstößt nicht gegen das EU-Verbot der Altersdiskriminierung
Vor Ausspruch von betriebsbedingten Kündigungen ist im Rahmen einer Sozialauswahl u.a. das Alter der betroffenen Arbeitnehmer zu berücksichtigen. Dies verstößt nicht gegen das unionsrechtliche Verbot der Altersdiskriminierung. Eine hiermit verbundene Schlechterstellung jüngerer Arbeitnehmer ist durch rechtmäßige Ziele aus den Bereichen Beschäftigungspolitik und Arbeitsmarkt gerechtfertigt.Die beklagte...
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