Versetzung wegen zwischenmenschlicher Konflikte wirksam
Es ist Sache des Arbeitgebers zu entscheiden, wie er auf Konfliktlagen reagieren will, und zwar unbeschadet des Streits um ihre Ursachen. Der Arbeitgeber muss nicht zunächst die Ursachen und Verantwortlichkeiten für die entstandenen Konflikte im Einzelnen aufklären. Urteil des Landesarbeitsgerichts Mecklenburg-Vorpommern vom 30.07.2019, Az. 5 Sa...
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