Stufenweise Wiedereingliederung per einstweiliger Verfügung
Den Anspruch auf Beschäftigung entsprechend den Angaben im ärztlichen Wiedereingliederungsplan aus § 164 Abs. 4 Satz 1 Sozialgesetzbuch (SGB) IX kann die schwerbehinderte oder gleichgestellte behinderte Person auch im Wege des einstweiligen Verfügungsverfahrens nach § 62 Abs. 2 Arbeitsgerichtsgesetz (ArbGG) i.V.m. §§ 935 ff. Zivilprozessordnung...
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