Nichteinladung zum Vorstellungsgespräch wegen zu schlechter Abschlussnote: keine Benachteiligung des schwerbehinderten Bewerbers
Geht einem öffentlichen Arbeitgeber die Bewerbung einer schwerbehinderten oder dieser gleichgestellten Person zu, muss er diese nach § 165 Satz 3 SGB IX zu einem Vorstellungsgespräch einladen. Nach Satz 4 der Vorschrift ist eine Einladung entbehrlich, wenn die fachliche Eignung offensichtlich fehlt, etwa, wenn der...
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