Arbeitgeber haftet nicht für Schäden einer vom Betriebsarzt durchgeführten Impfung
Der Arbeitgeber haftet dem Arbeitnehmer regelmäßig nicht für Schäden aufgrund einer vom Betriebsarzt durchgeführten Impfung, da zwischen den Arbeitsvertragsparteien kein Behandlungsvertrag zustande kommt. Eine etwaige Aufklärungspflichtverletzung des Betriebsarztes muss sich der Arbeitgeber nicht zurechnen lassen. Urteil des Bundesarbeitsgerichts vom 21.12.2017Aktenzeichen: 8 AZR 853/16...
Read More