Kein Mitbestimmungsrecht des Betriebsrats bei Kürzung der Vergütung des Betriebsratsvorsitzenden
Der Betriebsrat der Großkraftwerk Mannheim AG hat kein Mitbestimmungsrecht bei der Kürzung der Vergütung des Betriebsratsvorsitzenden. Die Großkraftwerk Mannheim AG (GKM) unterhält in Mannheim einen Betrieb mit rund 500 Arbeitnehmern sowie 60 Auszubildenden. Für den Standort Mannheim ist ein elfköpfiger Betriebsrat gebildet. Der Vorsitzende des Betriebsrats ist...
Read More