Trotz Lockdowns kein Kurzarbeitergeld ohne erneute Anzeige des Arbeitsausfalls
Das Sozialgericht Landshut hat entschieden, dass auch bei einer behördlich angeordneten Betriebsschließung im Zuge eines "coronabedingten Lockdowns" Kurzarbeitergeld nur zu gewähren ist, wenn der Agentur für Arbeit der tatsächliche Arbeitsausfall angezeigt wurde. Die Inhaberin eines niederbayerischen Hotel- und Gastronomiebetriebes hatte bereits für den Zeitraum des ersten staatlich...
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