Schadensersatz wegen diskriminierender Stellenanzeige in Ebay-Kleinanzeigen
Wer sich auf eine Stellenanzeige im Internetportal "Ebay-Kleinanzeigen" über die dortige Chat-Funktion bewirbt, genießt den Status eines Bewerbers, entschied das Landesarbeitsgerichts Schleswig-Holstein. Da der abgelehnte Bewerber durch die Antwort der Arbeitgeberin im Chat aufgrund seines Geschlechts benachteiligt wurde, steht ihm eine Entschädigung gemäß § 15...
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