Voraussetzungen für einen Schadensersatz nach der Datenschutz-Grundverordnung
Art. 82 Abs. 1 der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) ist so auszulegen, dass der bloße Verstoß gegen die Bestimmungen der Verordnung nicht ausreicht, um einen Schadensersatzanspruch zu begründen. Die DSGVO verweist für den Sinn und die Tragweite der in ihrem Art. 82 enthaltenen Begriffe, insbesondere in Bezug...
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