Fristlose Kündigung wegen „Nazivergleich“
Einem Arbeitnehmer, der seinem Arbeitgeber in einer öffentlichen Sitzung vor dem Arbeitsgericht unterstellt “er lüge wie gedruckt; wie er mit Menschen umgehe, da komme er sich vor wie im Dritten Reich”, kann fristlos gekündigt werden. Eine derart grobe Beleidigung ist nicht mehr vom Grundrecht der...
Read More