Entgeltfortzahlung wegen Corona-Infektion und behördlicher Absonderungsanordnung
Eine SARS-CoV-2-Infektion stellt auch bei einem symptomlosen Verlauf eine Krankheit nach § 3 Abs. 1 Entgeltfortzahlungsgesetz (EFZG) dar, die zur Arbeitsunfähigkeit führt, wenn es dem Arbeitnehmer wegen einer behördlichen Absonderungsanordnung rechtlich unmöglich ist, beim Arbeitgeber die geschuldete Tätigkeit zu erbringen, und es nicht in Betracht...
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