Schadensersatz nach AGG: Ausschlussfristen in AGG und ArbGG mit Unionsrecht vereinbar
Die Ausschlussfristen der §§ 15 Abs. 4 Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz (AGG), 61b Abs. 1 Arbeitsgerichtsgesetz (ArbGG) für das Geltendmachen von Ansprüchen auf Entschädigung wegen Diskriminierung nach dem AGG sind mit den Vorgaben des Unionsrechts vereinbar. Ein 54jähriger griechischer Mitarbeiter war bei der Arbeitgeberin, deren Zielsetzung die Integration...
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