Keine Herausgabe von Arbeitnehmerlisten zur Durchführung einer Wahlversammlung
Im Einstweiligen Rechtsschutzverfahren gibt es in einem betriebsratslosen Betrieb keinen Anspruch der Wahlinitiatoren gegen den Arbeitgeber auf Herausgabe von Arbeitnehmerlisten für die Durchführung einer Betriebsversammlung zur Wahl eines Wahlvorstandes. Der Antrag auf Herausgabe der Arbeitnehmerlisten richtete sich gegen drei Arbeitgeberinnen, die einen On-Demand-Lieferservice für Lebensmittel betreiben....
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