Arbeitgeber muss Fahrradkurier Rad und Smartphone zur Verfügung stellen
Das Landesarbeitsgericht Hessen hat den Arbeitgeber eines Fahrradkuriers dazu verurteilt, diesem für seine Tätigkeit ein Fahrrad und ein Smartphone zur Verfügung zu stellen. Ein Fahrradkurier, der Bestellungen von Essen und Getränken bei Restaurants abholt und zu den Kunden bringt, musste laut Arbeitsvertrag sein eigenes Fahrrad und...
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