Lohnzahlung bei pandemiebedingter Betriebsschließung
Ein Arbeitgeber muss arbeitswilligen Beschäftigten für die Zeit der pandemiebedingten Betriebsschließung Lohn für ausgefallene Arbeitsstunden zahlen. Auch eine durch eine Pandemie begründete Betriebsschließung gehört zum Betriebsrisiko, entschied jetzt das Landesarbeitsgericht Düsseldorf. Eine Mitarbeiterin war vom 01.04.2016 bis zum 30.04.2020 bei einem Spielhallenbetreiber in einer Spielstätte auf...
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