Beweis für den Zugang einer E-Mail
Den Absender einer E-Mail trifft gem. § 130 des Bürgerlichen Gesetzbuchs (BGB) die volle Darlegungs- und Beweislast dafür, dass die E-Mail dem Empfänger zugegangen ist. Ihm kommt keine Beweiserleichterung zugute, wenn er nach dem Versenden keine Meldung über die Unzustellbarkeit der E-Mail erhält. In dem Rechtsstreit...
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