Arbeitnehmer dürfen bei Einsicht in ihre Personalakten regelmäßig keinen Anwalt hinzuziehen
Arbeitnehmer haben regelmäßig keinen Anspruch, bei der Einsichtnahme in ihre Personalakten einen Rechtsanwalt hinzuzuziehen. § 83 Abs. 1 Satz 1und 2 BetrVG sieht lediglich die Hinzuziehung eines Betriebsratsmitglieds vor. Auch aus der allgemeinen Rücksichtnahmepflicht oder dem Grundrecht auf informationelle Selbstbestimmung ergibt sich in der Regel...
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