Dienstwagennutzung bei langer Arbeitsunfähigkeit
Die Überlassung eines Dienstwagens an den Arbeitnehmer zur privaten Nutzung stellt einen geldwerten Vorteil und Sachbezug dar. Daher erlischt das Nutzungsrecht des arbeitsunfähigen Mitarbeiters mit Ende des Entgeltfortzahlungszeitraums (in der Regel sechs Wochen), so dass der Dienstwagen an den Arbeitgeber zurück zu geben ist. Das...
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