Schadensersatz für unvollständige DSGVO-Auskunft durch den Arbeitgeber
Das Arbeitsgericht Düsseldorf hat einem Arbeitnehmer einen Schadensersatzanspruch i.H.v. 5.000,- EUR gegen seinen ehemaligen Arbeitgeber zugesprochen, da dieser ihm keine vollständige Datenauskunft nach Art. 15 DSGVO erteilt hatte. Urteil des Arbeitsgerichts Düsseldorf vom 05.03.2020 Aktenzeichen: 9 Ca 6557/18 ...
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