Betriebsratswahl des Betriebs „Zentrale Stuttgart“ der Daimler AG rechtswidrig
Befinden sich Betriebsteile weit entfernt von dem zentralen Betrieb - in diesem Fall über 600 km entfernt - ist eine einheitliche Betriebsratswahl, bei dem die Mitarbeiter dieser entfernten Betriebe ebenfalls abstimmen, ohne einen eigenen Betriebsrat zu wählen, aufgrund der Verkennung des sog. Betriebsbegriffs als Verstoß...
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