Anspruch auf höheres Arbeitsentgelt entsprechend der männlichen Vergleichsgruppe
Eine festgestellte Vergütungsdifferenz zwischen dem Arbeitsentgelt einer Arbeitnehmerin und dem der männlichen Vergleichsgruppe ist ein Indiz für eine Verletzung des Grundsatzes der Entgeltgleichheit. Die entsprechende Vermutung muss der Arbeitgeber im Sinne eines Vollbeweises widerlegen. Eine Mitarbeiterin klagte gegen ihre Arbeitgeberin unter Berufung auf das Entgelttransparenzgesetz (EntgTranspG)...
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