Ausnahme beim Kurzarbeitergeld: Umdeutung auf Betriebsabteilung befristet möglich!
Die Bundesagentur für Arbeit hat einen unterbrechungslosen Bezug von Kurzarbeitergeld für den Fall ermöglicht, in dem die Bezugsvoraussetzungen nicht mehr - wie ursprünglich angemeldet - im gesamten Betrieb, sondern nunmehr nach den Lockerungen der Corona-Beschränkungen nur noch in bestimmten Betriebsabteilungen vorliegen. Erforderlich ist jedoch eine...
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