Arbeitgeber dürfen Bewerber kritisch auf ihr (vermeintliches) Übergewicht ansprechen
Bewerber haben grds. keinen Anspruch auf Entschädigung, wenn der Arbeitgeber zum Ausdruck bringt, dass ihm an normalgewichtigen Mitarbeitern gelegen ist. Übergewicht ist jedenfalls unterhalb der Schwelle einer behandlungsbedürftigen Adipositas keine Behinderung i.S.v. § 1 AGG. Kritische Fragen zum Körpergewicht stellen auch keine schwere Persönlichkeitsrechtsverletzung dar....
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