Verfall des Urlaubsanspruchs am Jahresende
Es hat sich mittlerweile herumgesprochen, dass Urlaubsansprüche, die krankheitsbedingt nicht genommen werden können, nicht mehr verfallen, sondern nach der Gesundung noch genommen werden können. Das gilt auch, wenn das Arbeitsverhältnis noch während der Arbeitsunfähigkeit endet: Dann muss der aufgelaufene Urlaub finanziell abgegolten werden, der Arbeitnehmer...
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