Arbeitnehmer in Elternzeit dürfen beim Massenentlassungsschutz nicht benachteiligt werden – Erweiterung des Entlassungsbegriffs
Unter einer "Entlassung" i.S.v. § 17 Abs. 1 KSchG, die innerhalb von 30 Kalendertagen erfolgen muss, ist zwar grundsätzlich die Kündigungserklärung des Arbeitgebers zu verstehen. Sind aber Arbeitnehmer in Elternzeit von der Kündigungswelle betroffen, reicht es für eine "Entlassung" auch aus, wenn der Arbeitgeber innerhalb...
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